(Glaubensbekenntnisse/Lutherische Konfession) Die drey Confessiones , oder Glaubens-Bekaenznuesse/welche in den Chur-Fürstl. Brandenb. die Religion betreffenden Edictis zu beobachten befohlen worden; I. Johannis Sigismundi/Churfuersten zu Brandenburg/glorwuerdigsten Andeckens/Glaubens-Bekaenntnuess/II. Colloquium Lipsiacum Anno 1631. Da die anwesenden Reformirten und Lutherische Theologi eine Liquidation angestellet/wie weit sie einig/und nicht einig seyn. III. Thornische Declaration, welche Anno 1645. nicht allein von denen Brandenburgischen Reformirten/sondern auch/von allen aus der Cron-Polen/Groß-Fuerstenthum Littauen/und incorporirten Provincien Deputirten Proceribus & Theologis ist unterschrieben worden. Hierbey auch Die Churfürstl. Brandenburgische Edicta selbst/nebst einer Declaration
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