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Artikelbeschreibung

Familie:
Ehrenbuch für die deutsche, kinderreiche Familie (Stammbuch); Herausgeber: Reichsbund der Kinderreichen Deutschlands zum Schutze der Familie e.V.;
um 1939.

gefunden im Sachgebiet: Dokumente

EA; 19 (1) S.; Format: 13x18 Reichsbund der Kinderreichen Deutschlands zum Schutze der Familie e.V. (RdK), 1922 als Interessens- und Selbsthilfeorganisation für kinderreiche Familien gegründet, dem Rassenpolitischen Amt der NSDAP. angeschlossen, später Reichsbund Deutsche Familie (RDF), bestand bis 1945. (frei nach wikipedia); - - - I n h a l t : Nummer gestempelt. "Dieses Ehrenbuch enthält 20 Seiten. Dieses Ehrenbuch weist die Familie als Mitglied des Reichsbundes aus. Der Reichsbund der Kinderreichen (RDK) e.V. ist die Zusammenfassung der deutschen, erbgesunden, geordneten Familien. Das Ehrenbuch wird ungültig am... Ausgestellt vom Reichsbund der Kinderreichen (RDK) e.V. / Berlin, den 4. Dezember 1939, Unterschrift; Prägestempel (RDK,)". Geleitworte: Rudolf Heß + Reichsminister des Innern Dr. Wilhelm Frick; Fotos (hier nur Vater) + Personalien der Eltern; 7 Kinder-Eintragungen (25.12.1920 - 12.1.1931); Deutsche, kinderreiche Familie!; Leer-Blätter; Zur Beachtung! Das Ehrenbuch ist Eigentum des Reichsbundes (RDK.) e.V. und ist auf sein Verlangen zurückzugeben. Alle Behörden und Parteidienststellen sind berechtigt, es bei mißbräuchlicher Benutzung einzubehalten, um es dem RDK. zur weiteren Veranlassung einzureichen. Erläuterungen über die Ausstellung und Behandlung des Ehrenbuches. 1. Die Eintragungen in das Ehrenbuch dürfen nur durch den RDK. vorgenommen werden. Dies gilt auch für die Angaben, die von den Behörden bescheinigt sind. 2. Das Ehrenbuch hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tage der Ausstellung des Ehrenbuches. 3. Die Lichbilder auf Seite 8 beglaubigt die Ortspolizeibehörde. Für die Beglaubigung ist das persönliche Erscheinen der Eltern bei der Ortspolizeibehörde erforderlich. 4. Treten Veränderungen der Angaben auf Seite 9 ein, wechselt insbesondere die Familie die Wohnung oder stirbt ein Elternteil, so ist die Veränderung zu vermerken. Die hinfällig gewordenen Angaben sind rot zu durchstreichen, daß die Eintragungen leserlich bleiben. 5. Die Angaben auf den Seiten 10 und 11 werden durch die polizeilichen Meldebehörden bescheinigt. Die Bescheinigung gilt nur für 1 Jahr und verliert ihre Gültigkeit an dem Kalendertag, an dem das Ehrenbuch ausgestellt ist. Die Verlängerung darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit vorgenommen werden. 6. Die Kinder sind in der Reihenfolge der Geburt einzutragen. 7. Als dem elterlichen Hausstand angehörend sind auch die Kinder anzusehen, die vorübergehend, z. B. zur weiteren Ausbildung, vom Elternhause abwesend sind, aber von den Eltern vollständig unterhalten werden. Verheiratete Kinder rechnen nicht als zum Hausstand gehörend, selbst wenn sie noch im Hausstand der Eltern wohnen. 8. Bei Geburten nach der Ausstellung des Buches sind die Spalten 1 bis 5 auszufüllen und in die Jahresspalten des Geburtsjahres ist ein "ja" oder "nein" zu setzen. Die vorhergehenden Jahresspalten erhalten einen waagerechten Strich. Stirbt ein Kind, so ist die Jahresspalte des Todesjahres "gest." zu setzen und die Angaben in den Spalten 1 bis 5 sind rot so zu durchstreichen, daß die Eintragungen leserlich bleiben. Die Bescheinigung für das laufende Jahr ist entsprechend zu ergänzen bzw. zu berichtigen." - - - Z u s t a n d : 3+, original braunes Leinen mit geprägtem Abzeichen (R.D.K.)

[SW: Nationalsozialismus; NS.; 3. III. Reich; Rassenkunde; Ethnologie; Volkskunde; Völkerkunde; Ethnologie; Kinder; Dokumente;]
Nationalsozialismus;, Reich;, Rassenkunde;, Ethnologie;, Volkskunde;, Völkerkunde;, Ethnologie;, Kinder;, Dokumente;
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